EU-Datenschutzgrundverordnung

 - Wir beraten Sie und unterstützen Sie bei der Umsetzung

Die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzverordnung (DSGVO) stellt eine große Herausforderung für Unternehmen jeder Größe dar, aber auch für Arztpraxen, Schulen, Handwerksbetriebe und Vereine.

5 DINGE, DIE SIE ÜBER DIE NEUE VERORDNUNG WISSEN MÜSSEN:

  • Sie ist in ganz Europa gültig und betrifft JEDEN (also alle Unternehmen, Firmen und Vereine, Arztpraxen und Schulen...), der in Europa ansässig sind oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten. 
  • Grundsätzlich gilt: die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist verboten - es sei denn die Voraussetzungen eines Erlaubnistatbestands sind erfüllt.
  • Sie stärkt die Rechte der „Betroffenen“: z. B. Auskunftsrecht, Recht auf „vergessen werden“, Recht auf Übertragung.
  • Ab sofort gilt die umgekehrte Beweislast: der Verantwortliche muss beweisen, dass er die Regeln eingehalten hat und sorgfältig mit den Daten umgegangen ist!
  • Datenpannen müssen der Datenschutzaufsicht innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. 

WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE - ALS UNTERNEHMER, ARZT, VEREINSVORSITZENDER ODER SCHULLEITER?

Ab sofort ist Datenschutz Chefsache!  Nehmen Sie das Thema Datenschutz selber in die Hand!

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