Die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzverordnung (DSGVO) stellt eine große Herausforderung für Unternehmen jeder Größe dar, aber auch für Arztpraxen, Schulen, Handwerksbetriebe und Vereine.
5 DINGE, DIE SIE ÜBER DIE NEUE VERORDNUNG WISSEN MÜSSEN:
- Sie ist in ganz Europa gültig und betrifft JEDEN (also alle Unternehmen, Firmen und Vereine, Arztpraxen und Schulen...), der in Europa ansässig sind oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
- Grundsätzlich gilt: die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist verboten - es sei denn die Voraussetzungen eines Erlaubnistatbestands sind erfüllt.
- Sie stärkt die Rechte der „Betroffenen“: z. B. Auskunftsrecht, Recht auf „vergessen werden“, Recht auf Übertragung.
- Ab sofort gilt die umgekehrte Beweislast: der Verantwortliche muss beweisen, dass er die Regeln eingehalten hat und sorgfältig mit den Daten umgegangen ist!
- Datenpannen müssen der Datenschutzaufsicht innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.
WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE - ALS UNTERNEHMER, ARZT, VEREINSVORSITZENDER ODER SCHULLEITER?
Ab sofort ist Datenschutz Chefsache! Nehmen Sie das Thema Datenschutz selber in die Hand!