Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma GSD Software Design GmbH, Curslacker Deich 191, 21039 Hamburg, nachfolgend „GSD“ genannt 

  1. Geltungsbereich

    1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der GSD und deren Folgegeschäf-te. Diese AGB haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden. Solche AGB des Kunden werden auch nicht dann Vertragsbestandteil, wenn die GSD diesen nicht widerspricht.
    2. Abweichende Vertragsbedingungen bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Vertragsschluss

    1. Alle Angebote der GSD sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach Auftragserteilung und schriftlicher Auftragsbestätigung durch die GSD bzw. mit Beginn der Ausführungsarbeiten für diesen Auftrag durch die GSD zustande.
    2. Angaben in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen dienen lediglich der Produktbeschreibung. Sie haben grundsätzlich nur beispielhaften Charakter und sind in keinem Falle maßgeblich für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit.
  3. Preise

    1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Mehrwertsteu-er. Alle Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Transport, Versand, Transportversicherung, Fahrtkosten, Spesen und anderer Kosten und Leistungen soweit diese nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart worden sind.
    2. Tritt nach einem freibleibenden Angebot während der Lieferfrist eine Preisänderung infolge Verteuerung der Preise eines Zulieferers oder durch sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereiches der GSD ein, so ist die GSD be-rechtigt, in Erfüllung des Vertrages, auch ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden, einen den veränderten Kos-ten entsprechenden Preisaufschlag zu berechnen.
    3. Die Forderungen der GSD werden in EURO geschuldet. Kosten (wie z.B. Bankgebühren) für die Konvertierung von Drittwährungen in EURO gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Zahlungsbedingungen

    1. Die Fälligkeit der Zahlungsansprüche der GSD tritt bei Lieferung bzw. zu dem jeweils vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdatum ein. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen außer es wird eine abweichende Zahlunsfrist gewährt. Wird einer Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist widersprochen, gilt sie als genehmigt. Bei sofort fälligen Rechnungen muß der Widerspruch innerhalb von einer Woche erfolgen.
    2. Bei Aufträgen im Zusammenhang mit der Neuentwicklung von Software oder einer individuellen Änderung oder Anpassung vorhandener Software, gilt folgende Zahlungsweise, soweit nichts anderes vereinbart wurde: 
      • 40% der Auftragssumme ist sofort bei Vertragsschluss fällig
      • weitere 40% der Auftragssumme wird bei Installation der Software fällig
      • der Restbetrag wird nach Abnahme der Software durch den Kunden fällig.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen jedweder Art aufzurechnen, soweit diese Ansprüche nicht schriftlich gegenüber dem Kunden von der GSD anerkannt wurden.
    4. Die GSD ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Dritte abzutreten.
  5.  Zahlungsverzug

    1. Im Falle des Zahlungsverzuges in die GSD berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskont-satz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt in jedem Falle vorbehalten.
    2. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, ist die GSD zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes berechtigt. Die GSD kann in diesem Fall ihre weitere Vertragserfüllung von der Zahlung eines Vorschusses in Höhe der gesamten Auftragssumme und dem vollständigen Ausgleich aller fälligen Forderungen abhängig machen.
  6.  Eigentumsvorbehalt

    1. Die von der GSD gelieferte Ware und Leistungen einschließlich Software bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und bis zum Ausgleich sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung offener Forderungen Eigentum der GSD. 
    2.  Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Programmexemplare, Begleitmaterialien und sonstige Unterlagen auch soweit sie auf Datenträgern übergeben oder online übermittelt wurden. Wurden nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt, gilt die vorstehende Regelung für die dem Kunden übergebenen Datenträger entsprechend.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware/Software an Dritte zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware/Software ist dem Kunden untersagt.
    4. Hard- und Software, die für Test- und Vorführzwecke geliefert wurde, bleibt im Eigentum der GSD. Sie darf vom Kunden nur im Rahmen der besonderen Vereinbarung mit der GSD genutzt werden. Nach Ablauf zeitlich begrenzter Nutzungsrechte sind alle Teile der Hard- und Software auf Kosten des Kunden unaufgefordert an die GSD zurückzugeben. Etwaige Kopien der Software oder Teilen der Software sind nach Ablauf des jeweiligen Nutzungsrechts zu ver-nichten.
    5. Im Falle des Zahlungsverzuges oder der drohenden Zahlungsunfähigkeit i.S.v. § 5 Abs.2 kann die GSD ungeachtet ihrer weiteren Rechte sofort die Herausgabe der gelieferten Ware verlangen. Im Falle der Ausübung dieses Rechtes hat der Kunde auf Aufforderung der GSD zu diesem Zweck auch den Zugang zu den Räumen zu verschaffen, in de-nen sich die Ware befindet. Die Herausgabe der Ware erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Sicherung.
  7. Lieferungsbedingungen

    1. Bei jeder Versendung von Hard- und Software geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung von der GSD an den Transportunternehmer übergeben wird. Die Versicherung der Ware gegen Verlust oder Beschädigung bedarf der besonderen Vereinbarung.
    2. Liefertermine und Fristen sind stets unverbindlich, soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart wurde. Sie beginnen in jedem Falle frühestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der GSD und verlängern sich vorbehaltlich aller Rechte der GSD jeweils um die Zeit, in der der Kunde die Ware nicht annimmt oder im Zahlungsverzug ist, der Vertrag nachträglich ergänzt bzw. abgeändert wird oder in der die GSD selbst nicht richtig, vollständig oder fristgerecht von Dritten beliefert wird. 
    3. Teillieferungen sind zulässig, soweit ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unzumutbar hohem Aufwand verbunden ist.
    4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des GSD (wie z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung) hat die GSD nicht zu vertreten. Das gleiche gilt hinsichtlich solcher Ereignisse, wenn sie die Lieferung erschweren, verteuern oder unmöglich machen. Die GSD hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag bzw. hinsichtlich des nicht erfüllten Teils des Vertrages zurück zu treten.
  8. Gewährleistung

    1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate nach Lieferung.
    2. Der Kunde hat die gelieferte Hard- und Software unmittelbar nach dem Empfang auf offensichtliche Mängel hin zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und leicht erkennbare Beschädigungen sind innerhalb einer Woche ab Lieferung andere unverzüglich nach ihrer Entdeckung der GSD unter ausführlicher Beschreibung des Mängelbildes schriftlich mitzuteilen. Die Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden im kaufmännischen Verkehr bleiben darüber hinaus unberührt.
    3. Die GSD leistet nach eigener Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die GSD ist berech-tigt, Mängel auch durch Übergabe und Installation neuer Hardwarekomponenten oder neuer Programmversionen zu beseitigen. 
    4. Schlagen wiederholte Mängelbeseitigungsversuche fehl und entstehen dem Kunden durch Übernahme weiterer Programmversionen oder Hardwarekomponenten unzumutbare Nachteile, hat der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis zum Rücktritt vom Vertrag gezogenen Nutzungen sind der GSD vor Rückerstattung des Erwerbspreises angemessen zu vergüten. Bis zur Zahlung der Vergütung steht der GSD ein Zurückbehaltungsrecht zu.
    5. Voraussetzung für die Mängelbeseitigung ist, dass der mitgeteilte Mangel reproduzierbar ist. Kann der der GSD vom Kunden mitgeteilte Mangel bei einer Überprüfung nicht festgestellt werden, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde. Gleiches gilt, wenn ein aufgetretener Mangel auf eine fehlerhafte Bedienung oder auf eine Störungen zurückzuführen ist, die die GSD nicht zu vertreten hat.
    6. Wird die Hard- oder Software durch den Kunden oder Dritte erweitert oder verändert sind sämtliche Gewährleistungs-ansprüche ausgeschlossen, es sei denn der Kunde kann beweisen, dass die Erweiterung oder Änderung den Mangel nicht verursacht oder mit verursacht hat.
  9. Haftung

    1. Schadensersatzansprüche infolge von durch die GSD bzw. ihren Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen oder Verletzung von vor- oder nebenvertraglichen Pflichten sind auf die Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. 
    2. Eine mögliche Haftung ist in jedem Fall auf den typischen bzw. den für die GSD vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf den Auftragswert, maximal jedoch auf 5.000, 00 € je Einzelfall beschränkt. Eine Haftung für vertrag-suntypische oder nicht vorhersehbare Schäden und Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten täglich zu sichern. Bei Schäden, die auf oder in dem Verlust, der Beschädigung oder der Veränderung von Datenmaterial beruhen, beschränkt sich die Haftung der GSD auf die Wiederherstellung der letzten Sicherung. Diese Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde keine regelmäßigen Datensicherungen vorgenommen hat.
  10. Kundenpflichten

    1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen über die Hard- und Software sowie die Korrespondenz mit der GSD vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen.
    2. Der Kunde hat die Hard- und Software ferner vor einem unbefugtem Zugriff oder Zugang Dritter durch geeignete Maßnahmen zu schützen. 
    3. Der Kunde räumt der GSD die räumliche und zeitliche Gelegenheit zur Durchführung der Leistungen und Einhaltung vereinbarter Leistungszeiten ein. Der Kunde wird der GSD während der Vorbereitung und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren, insbesondere die erforderlichen technischen Einrichtungen und Umfeldbedingungen vorhalten und den Zugang zu ihren Räumen während der üblichen Geschäftszeiten gewährleisten. Dies gilt auch insoweit die GSD jederzeit das Recht hat von den installierten Programmen eine Kopie zu erstellen.
    4. Sollkonzepte, Organisationskonzepte und Vorschläge sowie Software sind unverzüglich nach der Lieferung oder der Erstellung beim Kunden von diesem förmlich abzunehmen. Die Abnahme gilt spätestens als erfolgt, wenn der Kunde die ihm übergebene Hard- oder Software nutzt oder vier Wochen nach deren Übergabe verstrichen sind, ohne dass der GSD Mängel mitgeteilt wurden.
    5. Es ist Aufgabe des Kunden, soweit keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, das einer Programmentwicklung zugrunde liegende Pflichtenheft zu erstellen. Durch Unterschrift auf dem Pflichtenheft bestätigt der Kunde, dass die Mengen- und Zeitangaben sowie die weiteren Informationen in dem Pflichtenheft vollständig und umfassend sind.
    6. Für den Fall der Weiterveräußerung der von der GSD erworbenen Hard- oder Software verpflichtet sich der Kunde, der GSD den Namen und die vollständige Adresse des Erwerbers schriftlich mitzuteilen.
    7. Der Kunde haftet für jeden Schaden, den der GSD durch die Verletzung der vorgenannten Pflichten entsteht. Eine weitergehende Haftung bleibt unberührt.
  11. Lizenzbestimmungen

    1. Kennzeichen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise der GSD in der Hard- und Software dürfen vom Kunden nicht beseitigt werden und sind von ihm in erstellten Kopien der Programme aufzunehmen.
    2. Die GSD ist und bleibt Inhaber aller Rechte an der Software, die dem Kunden übergeben wurde. Dies gilt auch für Teile der Software oder aus ihr oder teilweise abgeleiteter Software einschließlich der dazugehörigen Materialien. Auch wenn der Kunde die Software im vertraglich zulässigen Rahmen ändert und mit eigener Software oder Software eines Dritten verbindet, bleibt die GSD Inhaberin aller Rechte. Entsprechendes gilt für die erworbene Hardware.
    3. Werden von Dritten Schutzrechtsverletzungen an Programmen der GSD behauptet, so ist die GSD berechtigt, auf eigene Kosten die notwendigen Softwareänderungen beim Kunden durchzuführen. Der Kunde kann daraus keine weiteren vertraglichen Rechte herleiten. Der Kunde verpflichtet sich, die GSD unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn von Dritten die Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten geltend machen.
    4. Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zu Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheberrechte und weitergehenden Nutzungsrechte verbleiben bei der GSD.
    5. Von gelieferten Programmen und Teilen des Programms darf der Kunde lediglich eine Kopie zu Sicherungszwecken erstellen. Von Begleitmaterialien dürfen Kopien nur nach schriftlicher Zustimmung der GSD erstellt werden.
    6. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Der Einsatz eines Programms auf mehreren Rechnern bedarf in jedem Fall der vertraglichen Genehmigung.
    7. Der Kunde ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen einzuhalten. Entsteht durch die Leistungen der GSD ein Urheberrecht, erhält der Kunde nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen seines Geschäftsbetriebes.
    8. Der Kunde haftet der GSD gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten des Kunden ergeben.
  12. Hosting

    1. Der Hosting-Vertrag gilt für beide Parteien mindestens zwölf Monate, beginnend ab Buchung der Domain, und verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
  13. Monitoring

    1. Der Monitoring-Vertrag gilt für beide Parteien mindestens zwölf Monate und verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
  14. Schlussbestimmungen

    1. Für Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit der GSD gilt deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist nach Art. 6 CISG ausgeschlossen. Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Hamburg.
    2. Gerichtsstand ist Hamburg sofern der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB ist.
    3. Sollten ein oder mehrere dieser Bestimmungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sich in ihnen eine Lücke herausstellen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Falle soll an die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine solche Bestimmung treten, die dem Regelungsgehalt der unwirksamen Bestimmung unter Zugrundelegung des mutmaßlichen Willens der Parteien am ehesten entspricht, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.

Stand: Januar 2020

To top